AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen der SEEHOTEL HOERI EVENT KG
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
3. Reservierungen – auch solche zugunsten eines Kunden, der Reiseveranstalter ist – die zunächst nur das Hotel binden (Optionen) wandeln sich in feste Reservierungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist den Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
4. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 522 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück 10%, bei Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung (d.h. für Konferenz-, Bankett- und sonstige Räume, für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigungen = Veranstaltungen) bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Die ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens zwei Werktage – 48 Stunden – vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen, kommen dann weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
6. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum, anderenfalls über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal, berechnen.
7. a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
7. b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung dergleichen.
7. c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.d) Jede Haftung des Hotels nach a) – c) ist ausgeschlossen.
8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu € 15.000 je Fahrzeug. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
9. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eine ordentlichen Kaufmann. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff.7 und §§ 701BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotel. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten des Hotels auch bei Verletzungen von Verpflichtungen bei der Vertragsabnahme, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä..) oder sonstiger vom Hotel nicht vertretender Hintergründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch zum Beispiel auf Schadensersatz zusteht.
11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
12. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Wenn sie nicht sofort oder spätestens innerhalb von zwölf Stunden nach Ende der Veranstaltung abgeholt werden, erfolgt die Lagerung im Hotel, wofür der Kunde eine Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.
13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der Kunde, rechtzeitig auf seine Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.s.w., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
16. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen zum Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt , aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug Tritt mit Zugang der ersten Mahnung einh. Ab Verzgzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 15,00 geschuldet.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten Singen.
20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
21. Vorauszahlungen
Bei Tagungen/Seminaren/Bankett oder sonstigen Veranstaltungen und bei Reiseunternehmen:
Eine Vorauszahlung von 50% bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Rest bei Anreise Eine Kopie des Überweisungsauftrages ist dem Hotel vorab zuzusenden. Bei verspäteter oder unvollständig eingereichter Zahlungen ist das Hotel berechtigt, nach Verstreichen einer Frist von acht Tagen vom Vertragsrücktrittrecht Gebrauch zu machen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Im Falle eines Rücktritts erlöschen alle Rechte des Bestellers aus der Reservierung ersatzlos. Die Zahlungen sind ausschließlich an das SEEHOTEL HOERI Event KG zu leisten.
Anhang zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer, Arrangement, Veranstaltungsraum, Bankettveranstaltung oder sonstige divers bestellte Dienstleistungen nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarten Leistungen zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betreibers abgesetzt werden.
§1 bei Stornierungen von gebuchten Hotelzimmern wird Rechnung gestellt: Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform!
Stornierungszeitraum / Anspruch des Hotels
§ 1.1 bis 42 Tage kostenfrei, vorausgesetzt das Hotel kann anderweitig vermieten
§ 1.2 bis 28 Tage 40 % der gebuchten Leistungen
§ 1.3 bis 15 Tage 60 % der gebuchten Leistungen
§ 1.4 bis 4 Tage 80 % der gebuchten Leistungen
§ 1.5 ab dem 3. Tag 100 % der gebuchten Leistungen
§2 Stornokosten für technische Einrichtungen und sonstige gebuchte Leistungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen in entsprechender Staffelung insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
der Seehotel Höri Event GmbH & Co. KG
- Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss, -partner;
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „JETZT BUCHEN“ zustande.
- Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise nach der zum Zeitpunkt gültigen Preisliste des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
3.8. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
- Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1. Bei Zimmerreservierungen bis 5 Zimmer ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise möglich.
Ist diese Frist erloschen behält das Hotel den Anspruch auf
- 50 % der gebuchten Leitungen bis 8 Tage vor Anreise,
- 80% der gebuchten Leistungen bis 3 Tage vor Anreise
- sowie 100% der gebuchten Leistungen ab dem 3. Tag vor Anreise.
4.2. Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
- Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4. Alle unsere Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Das Rauchen im Zimmer ist daher nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00€ fällig. Sollte das Zimmer durch den Geruch am selben Tag nicht an andere Gäste vermietet werden können, wird diese Nacht zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
- Haustiere
8.1. Im Hotel sind Hunde erlaubt. Dies gilt für Gästezimmer (gegen Aufpreis) und manchen öffentlichen Bereichen. Der Frühstücksraum, der kompletten See Spa sowie unsere Liegewiese sind nicht für Hunde zugelassen.
- Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand [Standort des Hotels: Gaienhofen]. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2025

